VIII ZR 94/05
Zahlt ein Wohnungsmieter eine Betriebskostennachforderung, die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen war, kann er diese Zahlung bereicherungsrechtlich zurückfordern.
Urteil einordnen →BGH-Urteilsdatenbank
Acht belastbar recherchierte BGH-Entscheidungen zu Betriebskosten, Abrechnungsfrist, Belegeinsicht, Umlageschlüssel und BetrKV. Jede Entscheidung ist mit Aktenzeichen, Datum und Quellenlink dokumentiert.
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Zahlt ein Wohnungsmieter eine Betriebskostennachforderung, die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen war, kann er diese Zahlung bereicherungsrechtlich zurückfordern.
Urteil einordnen →Das Belegeinsichtsrecht des Mieters umfasst auch zugrunde liegende Zahlungsbelege; bis zur gewährten Belegeinsicht kann dem Mieter ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zustehen.
Urteil einordnen →Eine Betriebskostenabrechnung muss im Regelfall Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen enthalten, damit der Mieter sie rechnerisch nachvollziehen kann.
Urteil einordnen →Wiederkehrende Dachrinnenreinigung kann als sonstige Betriebskosten umlagefähig sein; sonstige Betriebskosten sind aber nur umlagefähig, wenn die konkrete Kostenart mit dem Mieter vereinbart wurde.
Urteil einordnen →Werden Betriebskosten nach Wohnflächenanteilen umgelegt, ist im Allgemeinen die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtwohnfläche maßgeblich.
Urteil einordnen →Bei Wohnraummiete kann die formularmäßige Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, für die gesetzlichen Betriebskosten nach § 556 BGB und BetrKV genügen.
Urteil einordnen →Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss gegenüber seinem Mieter grundsätzlich fristgerecht abrechnen; ein WEG-Beschluss über die Jahresabrechnung ist keine Voraussetzung für die mietrechtliche Betriebskostenabrechnung.
Urteil einordnen →Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots; der bloße Verweis auf überregionale Betriebskostenspiegel reicht dafür nicht aus.
Urteil einordnen →Praktische Prüfung
Der Risiko-Check prüft eine bestehende Nebenkostenabrechnung auf typische formelle und materielle Fehler. Der Angebots-Check klärt, ob Hauskeeper die neue Abrechnung für Ihr Objekt erstellen kann.