Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hauskeeper ApS

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hauskeeper ApS, H. Schneekloths Vej 15, 1. tv, 2000 Frederiksberg, Dänemark, CVR 46371283 (nachfolgend „Hauskeeper”) und ihren Kunden über die unter https://hauskeeper.online angebotenen Leistungen.

Hauskeeper bietet aktuell folgende Leistungen an:

Risiko-Check — kostenlose, KI-gestützte Vorprüfung einer bestehenden Betriebskostenabrechnung;

Angebots-Check — kostenlose, neunstufige Strukturprüfung der Voraussetzungen einer zukünftigen Betriebskostenabrechnung;

Beauftragung der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung (BKA) — nach §§ 556 ff. BGB i. V. m. der Betriebskostenverordnung (BetrKV), wahlweise als reine BKA oder einschließlich Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV).

Die Leistungen unter Absatz (2) Buchst. c werden ausschließlich aufschiebend bedingt nach § 158 Abs. 1 BGB angenommen. Hinsichtlich der Bedingung gilt § 5 dieser AGB.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hauskeeper stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

Der Kunde gibt durch Auswahl der gewünschten Leistung, Eingabe seiner Daten und Klick auf den Button „Auftrag verbindlich sichern" ein verbindliches Angebot ab.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch Hauskeeper zustande. Die Annahme erfolgt durch Versand einer Bestätigungs-E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung. Bei den kostenlosen Checks (§ 1 Abs. 2 Buchst. a, b) gilt die unmittelbare Bereitstellung des Ergebnisses als Annahme.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angezeigten Preise:

Risiko-Check: kostenlos;

Angebots-Check: kostenlos;

Betriebskostenabrechnung (BKA): EUR 19,00 netto je Wohneinheit;

Betriebskostenabrechnung mit Heizkostenabrechnung: EUR 48,00 netto je Wohneinheit.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die Bruttopreise einschließlich Mehrwertsteuer angezeigt. Im Verhältnis zu unternehmerisch tätigen Kunden gelten die ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer; ausländische Geschäftskunden tragen die umsatzsteuerrechtlichen Folgen einer Reverse-Charge-Regelung selbst.

Nach der Beauftragung einer BKA und vor der weiteren Auftragsbearbeitung hinterlegt der Kunde im Dashboard ein Zahlungsmittel über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland. Eine Belastung des Zahlungsmittels erfolgt erst nach Eintritt der Bedingung gemäß § 5 und nach Erbringung der Leistung.

Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 4 Leistungserbringung

Die kostenlosen Checks (§ 1 Abs. 2 Buchst. a, b) werden unmittelbar nach Eingabe und Auswertung der Daten online bereitgestellt.

Die kostenpflichtige BKA-Erstellung (§ 1 Abs. 2 Buchst. c) wird nach Eintritt der Bedingung (§ 5) und nach Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Unterlagen durch den Kunden erbracht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vierzehn Arbeitstage ab vollständigem Eingang der Unterlagen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Hauskeeper berücksichtigt im Rahmen der Erstellung die gesetzliche Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB (zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).

Hauskeeper liefert die fertige BKA als digitale PDF-Datei einschließlich rechnerischer Belegung der einzelnen Kostenpositionen. Die Mieter-Endabrechnungen werden separat als individuelle PDF-Dokumente bereitgestellt.

Hauskeeper erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Hauskeeper übernimmt insbesondere keine Rechtsberatung, kein Mahn- oder Inkassowesen und keine prozessuale Vertretung gegenüber Mietern oder Dritten. Eine abschließende rechtliche Prüfung der erstellten Abrechnung obliegt dem Kunden bzw. den von ihm beauftragten Fachberatern. Die KI-gestützten Hinweise im Rahmen des Risiko-Checks (§ 1 Abs. 2 Buchst. a) ersetzen keine fachliche oder rechtliche Prüfung und stellen keine Empfehlung im Einzelfall dar.

§ 5 Aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB)

Hauskeeper ist eine nach dänischem Recht gegründete Gesellschaft, die den Aufbau einer deutschen Zweigniederlassung betreibt und die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwaltung) bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben beantragt hat bzw. beantragen wird.

Sämtliche Verträge über die Erstellung einer BKA gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. c stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass Hauskeeper bzw. ihrer deutschen Zweigniederlassung vor dem 31. Dezember 2026 eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO erteilt wird. Bis zum Eintritt dieser Bedingung entstehen weder Leistungs- noch Zahlungspflichten.

Hauskeeper verpflichtet sich, die Erlaubniserteilung dem Kunden unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen. Erst mit dieser Anzeige gilt die Bedingung als eingetreten und der Vertrag als wirksam geworden.

Wird die Bedingung nicht bis zum 31. Dezember 2026 erfüllt, endet die Vertragsbindung ersatzlos. Bereits hinterlegte Zahlungsmittel werden nicht belastet. Etwaige bereits geleistete Anzahlungen werden binnen vierzehn Tagen vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Hauskeeper sind ausgeschlossen, soweit Hauskeeper den Bedingungsausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. § 162 BGB bleibt unberührt.

Vor Bedingungseintritt ist Hauskeeper nicht berechtigt und nicht verpflichtet, erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO für den Kunden zu erbringen. Die kostenlosen Checks (§ 1 Abs. 2 Buchst. a, b) berühren diesen Grundsatz nicht, da sie keine Wohnimmobilienverwaltung im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO darstellen, sondern unverbindliche Informationsdienstleistungen.

Der Kunde hat zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 6) das vertragliche Recht, bis zum Eintritt der Bedingung vom Vertrag durch schriftliche Erklärung (Textform genügt) zurückzutreten. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g BGB bleibt davon unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen über die kostenpflichtige BKA-Beauftragung (§ 1 Abs. 2 Buchst. c) ein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses (§ 2 Abs. 3 dieser AGB).

Die kostenlosen Checks (§ 1 Abs. 2 Buchst. a, b) sind unentgeltliche Dienstleistungen und unterliegen nicht dem Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 6 BGB).

Zur Wirksamkeit des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Erklärung in Textform an info@hauskeeper.online. Auch das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB kann verwendet werden.

Das in § 5 Abs. 6 dieser AGB eingeräumte vertragliche Sonder-Rücktrittsrecht während der Schwebezeit besteht zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht und ist zeitlich nicht auf vierzehn Tage begrenzt, sondern kann bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingung ausgeübt werden.

Die ausführliche Widerrufsbelehrung mit den Folgen des Widerrufs steht im Buchungs-Vorgang vollständig zur Verfügung und ist auch unter https://hauskeeper.online/widerruf abrufbar.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt vollständige, richtige und aktuelle Unterlagen und Angaben zur Verfügung, die für die Erstellung der beauftragten BKA erforderlich sind. Eine Liste der Pflichtdokumente wird im Kundendashboard bereitgestellt.

Verzögerungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Hauskeeper. Der Kunde wird hierauf rechtzeitig hingewiesen und erhält eine angemessene Nachfrist zur Vervollständigung.

§ 8 Haftung

Hauskeeper haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hauskeeper nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die kostenlosen Checks (§ 1 Abs. 2 Buchst. a, b) stellen unverbindliche Vorprüfungen dar und ersetzen weder eine fachliche noch eine rechtliche Prüfung. Hauskeeper haftet im Hinblick auf diese Checks nur nach Maßgabe der Absätze (1) und (2).

Hauskeeper unterhält derzeit keine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Eine solche wird vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nach § 34c GewO abgeschlossen und das Impressum entsprechend ergänzt.

§ 9 Datenschutz

Hauskeeper verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitern und Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://hauskeeper.online/datenschutz.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen abgeschlossen hat, ist der Sitz der Hauskeeper ApS in Frederiksberg, Dänemark, solange die deutsche Zweigniederlassung nicht im Handelsregister eingetragen ist; nach Eintragung der deutschen Zweigniederlassung deren Sitz. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach Art. 17 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Hauskeeper ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hauskeeper kann diese AGB für künftig abgeschlossene Verträge jederzeit ändern. Für bereits geschlossene Verträge bleibt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung maßgeblich. Über Änderungen werden Bestandskunden mit angemessener Vorlauffrist per E-Mail informiert; ihnen wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern die Änderung sie nicht ausschließlich begünstigt.

Stand: 01. Mai 2026