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Straße, 5-stellige PLZ und Ort werden automatisch sauber ins Dashboard übernommen.
Die gesetzliche Abrechnungsfrist beträgt 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).
Bei Mieterwechseln wird zeitanteilig abgerechnet. Bei Leerstand trägt der Vermieter den Anteil.
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