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Umlageschlüssel

BGH, Urteil vom 30. Mai 2018

Aktenzeichen
VIII ZR 220/17
Gericht
BGH
Abrufdatum
06. Juni 2026

Kernaussage

Leitsatz in eigenen Worten

Werden Betriebskosten nach Wohnflächenanteilen umgelegt, ist im Allgemeinen die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtwohnfläche maßgeblich.

Praxis

Was bedeutet das für Vermieter?

Die vereinbarte Mietvertragsfläche ist für Wohnflächenschlüssel nicht automatisch richtig. Vermieter sollten Flächenquellen prüfen und Änderungen plausibel dokumentieren.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle

Fundstelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Gericht=bgh&az=VIII+ZR+220%2F17&nr=84490

Nächster Schritt

Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.

Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.