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WEG und Fristen

BGH, Urteil vom 25. Januar 2017

Aktenzeichen
VIII ZR 249/15
Gericht
BGH
Abrufdatum
06. Juni 2026

Kernaussage

Leitsatz in eigenen Worten

Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss gegenüber seinem Mieter grundsätzlich fristgerecht abrechnen; ein WEG-Beschluss über die Jahresabrechnung ist keine Voraussetzung für die mietrechtliche Betriebskostenabrechnung.

Praxis

Was bedeutet das für Vermieter?

Vermietende Wohnungseigentümer sollten nicht blind auf die WEG-Beschlussfassung warten. Wer die Frist reißen lässt, muss konkret darlegen können, warum die Verspätung nicht zu vertreten war.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle

Fundstelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Blank=1&Datum=2017-1&Gericht=bgh&Seite=1&anz=231&nr=41300&pos=54

Nächster Schritt

Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.

Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.