WEG und Fristen
BGH, Urteil vom 25. Januar 2017
- Aktenzeichen
- VIII ZR 249/15
- Gericht
- BGH
- Abrufdatum
- 06. Juni 2026
Kernaussage
Leitsatz in eigenen Worten
Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss gegenüber seinem Mieter grundsätzlich fristgerecht abrechnen; ein WEG-Beschluss über die Jahresabrechnung ist keine Voraussetzung für die mietrechtliche Betriebskostenabrechnung.
Praxis
Was bedeutet das für Vermieter?
Vermietende Wohnungseigentümer sollten nicht blind auf die WEG-Beschlussfassung warten. Wer die Frist reißen lässt, muss konkret darlegen können, warum die Verspätung nicht zu vertreten war.
Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quelle
Nächster Schritt
Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.
Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.