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Formelle Anforderungen

BGH, Urteil vom 20. Juli 2005

Aktenzeichen
VIII ZR 371/04
Gericht
BGH
Abrufdatum
06. Juni 2026

Kernaussage

Leitsatz in eigenen Worten

Eine Betriebskostenabrechnung muss im Regelfall Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen enthalten, damit der Mieter sie rechnerisch nachvollziehen kann.

Praxis

Was bedeutet das für Vermieter?

Diese Mindestangaben gehören in jede Abrechnung. Fehlen sie, droht formelle Unwirksamkeit mit Fristrisiko für Nachforderungen.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle

Fundstelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2005-7&Gericht=bgh&Seite=2&Sort=3072&anz=152&nr=8836&pos=60

Nächster Schritt

Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.

Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.