Formelle Anforderungen
BGH, Urteil vom 20. Juli 2005
- Aktenzeichen
- VIII ZR 371/04
- Gericht
- BGH
- Abrufdatum
- 06. Juni 2026
Kernaussage
Leitsatz in eigenen Worten
Eine Betriebskostenabrechnung muss im Regelfall Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlungen enthalten, damit der Mieter sie rechnerisch nachvollziehen kann.
Praxis
Was bedeutet das für Vermieter?
Diese Mindestangaben gehören in jede Abrechnung. Fehlen sie, droht formelle Unwirksamkeit mit Fristrisiko für Nachforderungen.
Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quelle
Nächster Schritt
Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.
Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.