Umlagevereinbarung
BGH, Urteil vom 10. Februar 2016
- Aktenzeichen
- VIII ZR 137/15
- Gericht
- BGH
- Abrufdatum
- 06. Juni 2026
Kernaussage
Leitsatz in eigenen Worten
Bei Wohnraummiete kann die formularmäßige Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, für die gesetzlichen Betriebskosten nach § 556 BGB und BetrKV genügen.
Praxis
Was bedeutet das für Vermieter?
Eine Betriebskostenumlage braucht eine vertragliche Grundlage. Für Standardpositionen kann der Begriff Betriebskosten reichen; Sonderpositionen müssen gesondert geprüft werden.
Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quelle
Nächster Schritt
Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.
Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.