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Belegeinsicht

BGH, Urteil vom 09. Dezember 2020

Aktenzeichen
VIII ZR 118/19
Gericht
BGH
Abrufdatum
06. Juni 2026

Kernaussage

Leitsatz in eigenen Worten

Das Belegeinsichtsrecht des Mieters umfasst auch zugrunde liegende Zahlungsbelege; bis zur gewährten Belegeinsicht kann dem Mieter ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

Praxis

Was bedeutet das für Vermieter?

Rechnungen allein können zu wenig sein, besonders bei Abrechnung nach dem Abflussprinzip. Zahlungsnachweise sollten geordnet bereitliegen, bevor Nachforderungen durchgesetzt werden.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle

Fundstelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2020-12&Gericht=bgh&Seite=4&anz=219&nr=68277&pos=147

Nächster Schritt

Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.

Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.