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Abrechnungsfrist

BGH, Urteil vom 18. Januar 2006

Aktenzeichen
VIII ZR 94/05
Gericht
BGH
Abrufdatum
06. Juni 2026

Kernaussage

Leitsatz in eigenen Worten

Zahlt ein Wohnungsmieter eine Betriebskostennachforderung, die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen war, kann er diese Zahlung bereicherungsrechtlich zurückfordern.

Praxis

Was bedeutet das für Vermieter?

Eine verspätete Nachforderung wird nicht dadurch sicher, dass der Mieter zunächst zahlt. Vermieter sollten Zugang und Fristlauf deshalb belastbar dokumentieren.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle

Fundstelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2006&Gericht=bgh&Seite=2&Sort=1&anz=2238&nr=9241&pos=62

Nächster Schritt

Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.

Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.