Wirtschaftlichkeitsgebot
BGH, Urteil vom 06. Juli 2011
- Aktenzeichen
- VIII ZR 340/10
- Gericht
- BGH
- Abrufdatum
- 06. Juni 2026
Kernaussage
Leitsatz in eigenen Worten
Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots; der bloße Verweis auf überregionale Betriebskostenspiegel reicht dafür nicht aus.
Praxis
Was bedeutet das für Vermieter?
Kosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein, aber nicht jeder Vergleichswert macht eine Abrechnung angreifbar. Belege, Vergabeunterlagen und Kostenentwicklung sollten dennoch nachvollziehbar bleiben.
Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quelle
Nächster Schritt
Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.
Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.