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Wirtschaftlichkeitsgebot

BGH, Urteil vom 06. Juli 2011

Aktenzeichen
VIII ZR 340/10
Gericht
BGH
Abrufdatum
06. Juni 2026

Kernaussage

Leitsatz in eigenen Worten

Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots; der bloße Verweis auf überregionale Betriebskostenspiegel reicht dafür nicht aus.

Praxis

Was bedeutet das für Vermieter?

Kosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein, aber nicht jeder Vergleichswert macht eine Abrechnung angreifbar. Belege, Vergabeunterlagen und Kostenentwicklung sollten dennoch nachvollziehbar bleiben.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Rechtsinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle

Fundstelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Datum=2011-7&Gericht=bgh&Seite=7&Sort=1026&anz=358&nr=56774&pos=234

Nächster Schritt

Prüfen, bevor die Abrechnung rausgeht.

Nutzen Sie den Risiko-Check für bestehende Abrechnungen oder den Angebots-Check, wenn Hauskeeper die neue Nebenkostenabrechnung erstellen soll.